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Autor Thema: Gefahrgut: Bevorstehende Änderungen in den Gefahrgutvorschriften für 2010  (Gelesen 906 mal)
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Tyler Durden
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« am: 29. Dezember 2009, 13:36:08 »

Gefahrgut im Passagiergepäck

Selbst Alltägliches kann schnell gefährlich werden. Auch wenn wir manche Dinge für harmlos halten, können sie dennoch an Bord eines Flugzeuges ganz schnell Risiken provozieren. Deshalb sind bestimmte Produkte und Gegenstände, von denen eine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht, weder im Gepäckraum, noch in der Passagierkabine zugelassen.
Prinzipiell gilt dabei: was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten!

Download: IATA-Liste Gefährliche Güter


Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) neue Sicherheitsvorschriften erlassen. Die neuen Bestimmungen gelten seit 6. November 2006 bis auf Weiteres an allen Flughäfen in der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz. Bitte beachten Sie die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck und berücksichtigen Sie diese bereits bei Ihrer Reiseplanung. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen. Die neue Regelung betrifft nur das Handgepäck.


Quelle: BMW AG, Kompetenzzentrum für Gefahrgut und Explosivstoffe, AU-4
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Blubb-Blubb
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« Antwort #1 am: 04. Januar 2010, 01:54:35 »

Wie gut, dass man im Duty-Free Shop nach dem Security Check Rasierklingen und Zutaten für einen 1A Molotov-Cocktail verkauft bekommt. Da nützt es wenig, wenn 2 Feuerzeuge pro Person nicht erlaubt sind sondern nur eines. Als ob man mehr als eines bräuchte um seine Bombe zu zünden *tztztzt*.
Natürlich muss man aufpassen wenn man den 80%igen Strohrum im Duty-Free Shop in Asien kauft. Das Ding muss nämlich beim Anschlussflug in Europa doch gleich entsorgt werden, da die Asiaten eben nicht "sauber filzen" und man in Europa noch mal durch die Security muss ;-).

Und natürlich dürfen keine 0,5l Cola Flaschen mit rein, weil es ja nicht 5 x 0,1 l sind. Ausserdem müssen die ja in den wiederaufmachbaren ZIP Beutel rein, weil der die Explosion natürlich dämpft. Die glauben halt immer noch, dass die Jungs von der Al-Kaida so doof sind, dass sie Ihre 5x 0,1l Flüssigsprengstoff in der Flugzeugtoilette nicht in den ZIP Beutel zusammengiessen können.

Apropos Nacktscanner: Das Stimmvieh soll sich nicht so anstellen. Ich war heute in der Sauna und ich muss euch sagen, dass wäre mal richtig leidende Arbeit für die Jungs von der Security. Die meisten (mich eingeschlossen) sollen froh sein wenn sie noch jemand nackt anguckt. Ausserdem nennen wir das Ding ja nicht mehr Nacktscanner sonder nur noch Körperscanner und dann kann ja niemand was dagegen haben. Auch wenn man bei der verwendeten Terraherzstrahlung nicht weis wie der Körper langfristig dararuf reagiert.

Da fällt mir noch ein: Meine Sis ist Tierärztin. Die hatte für den Flug Röntgenkontrastmittel mitgenommen, weil das auch den Magen besämftigt (so ala Maloxan). Die Jungs von der Security haben echt dumm aus der Wäsche geguckt. Da war eine von Hand gekennzeichnete 0,5l Glas-Flasche die sie nicht röntgen konnten (bzw es war alles schwarz). Meine Sis hat Ihren Tierärzteausweis gezeigt und denen gesagt, dass das Medikamente sind. Da konnten die nix machen, da man Medikamente ja egal in welcher Menge mitnehmen darf ;-). Damit hier kein Missverständnis aufkommt: Das war nicht irgendwo in einem 3. Welt-Land. Es war bei den achso-gut-ausgebildeten-und-intelligenten Security Jungs in Frankfurt.
« Letzte Änderung: 04. Januar 2010, 02:10:45 von Blubb-Blubb » Gespeichert
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