Gefahrgut im PassagiergepäckSelbst Alltägliches kann schnell gefährlich werden. Auch wenn wir manche Dinge für harmlos halten, können sie dennoch an Bord eines Flugzeuges ganz schnell Risiken provozieren. Deshalb sind bestimmte Produkte und Gegenstände, von denen eine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht, weder im Gepäckraum, noch in der Passagierkabine zugelassen.
Prinzipiell gilt dabei: was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten!
Download: IATA-Liste Gefährliche GüterSicherheitsbestimmungen für Handgepäck Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) neue Sicherheitsvorschriften erlassen. Die neuen Bestimmungen gelten seit 6. November 2006 bis auf Weiteres an allen Flughäfen in der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz. Bitte beachten Sie die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck und berücksichtigen Sie diese bereits bei Ihrer Reiseplanung. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen. Die neue Regelung betrifft nur das Handgepäck.
Quelle: BMW AG, Kompetenzzentrum für Gefahrgut und Explosivstoffe, AU-4